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Kanton schreibt Werkbeiträge 2020 aus
Die Kulturkommission des Kantons Schwyz schreibt 2020 erneut im Rahmen eines Wettbewerbs Werkbeiträge für Kulturschaffende aus – gleichzeitig für die vier Sparten bildende Kunst, Musik, Theater und Tanz sowie Kurz- und Animationsfilm.
AfK/i - Ziel der Vergabe von Werkbeiträgen ist die unmittelbare und personenbezogene Förderung. Mit den Beiträgen wird es Kulturschaffenden in den genannten vier Sparten erleichtert, sich während einer gewissen Zeit ihrem Schaffen zu widmen. Sie sollen sich auf eine experimentelle, innovative und künstlerische Idee einlassen oder ihre künstlerischen Kompetenzen gezielt vertiefen und entwickeln können. Werkbeiträge fördern in erster Linie künstlerisch interessante, eigenständige und realisier- bare Vorhaben. Der Werkbeitrag ist primär für die persönliche künstlerische Weiterbildung der Kultur-schaffenden gedacht. Die Bewerbung kann, muss aber nicht an ein Projekt gebunden sein. Sie braucht vor allem eine überzeugende künstlerische Absichtserklärung.
Teilnahmeberechtigt sind 2020 Kulturschaffende mit einem Leistungsausweis in den Bereichen bildende Kunst, Musik, Tanz und Theater sowie Kurz- und Animationsfilm, die im Kanton Schwyz seit mindestens drei Jahren wohnhaft sind oder in einem engen Bezug zum Kanton (Herkunft, Schwerpunkt des künstlerischen Wirkens) stehen. Gruppen können teilnehmen, sofern ihr Arbeits- und Produktionsstandort seit mindestens drei Jahren zur Hauptsache im Kanton Schwyz liegt. Einsendeschluss ist Freitag, der 3. Juli 2020 (Datum des Poststempels).
Unabhängige Fachjurys
Die Bewerbungen werden durch unabhängige Fachjurys beurteilt. Auf ihren Antrag hin wird die Kultur- kommission abschliessend über die Werkbeiträge entscheiden. Bei der Vergabe spielen die Beurteilung der Qualität und die Kontinuität des bisherigen künstlerischen Schaffens, vermittelnde Aspekte und Teilprojek-te, das Entwicklungspotenzial einer Person oder einer Gruppe in ihrer künstlerischen Tätigkeit sowie der überzeugende, innovative und eigenständige Charakter des Vorhabens respektive des beabsichtigten Pro-jekts eine zentrale Rolle. Für Erstausbildungen oder Projekte, die während der Grundausbildung realisiert werden, gibt es keine Beiträge. Ebenfalls ausgeschlossen sind Beiträge oder Defizitgarantien an Aufführun-gen. Nachfinanzierungen von bereits laufenden Projekten haben keinen Anspruch auf einen Werkbeitrag. Zur Verfügung steht ein Gesamtbetrag von maximal CHF 100 000.--.Detaillierte Bewerbungsunterlagen können auf der Homepage www.sz.ch/kultur (Rubrik Kulturförderung) bezogen werden oder bei: Kulturkommission Kanton Schwyz, Geschäftsstelle, Postfach 2202, 6431 Schwyz. E-Mail: kulturfoerderung.afk@sz.ch, Tel. 041 819 19 48. Einsendeschluss: Freitag, 3. Juli 2020 (Datum des Poststempels). Auskunft ist erhältlich bei der Geschäftsstelle der kantonalen Kulturkommission, Franz-Xaver Risi, Telefon 041 819 19 48 Handy 079 636 05 10 oder E-Mail: franz-xaver.risi@sz.ch
Autor
SchwyzKulturPlus
Kontakt
Kanton Schwyz
Kulturkommission Geschäftsstelle
Franz-Xaver Risi
Kulturförderer
Postfach 2202
6431 Schwyz
franz-xaver.risi@sz.ch
041 819 19 48
079 636 05 10
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Publiziert am
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www.schwyzkultur.ch/EJ9ixf