Musik

Nun sind die Gemeinden gefordert

Der Musikschullehrpersonenverband Kanton Schwyz (MSLV) hielt am vergangenen Samstag die fünfte Mitgliederversammlung ab. 58 Musikschullehrpersonen sind dem Verband beigetreten und bekunden ihr offenes Interesse für die Arbeit des Verbandes.

Die Präsidentin Esther Rickenbach zeigte die Aktivitäten des Musikschullehrpersonenverbandes (MSLV) auf. Sie arbeitete zusammen mit Vertretern des Verbandes der Musikschulen des Kantons Schwyz (VMSZ), des Lehrerverbandes und der Schulleitungen in der Projektgruppe für das Musikschulgesetz beratend mit, die unter der Leitung von Patrick von Dach und Carla Wiget das Musikschulgesetz entwarf. Nachdem der Gesetzesentwurf 2023 vom Kantonsrat gutgeheissen wurde und im November zur Vernehmlassung in die Gemeinden und Verbände kam, beteiligte sich der MSLV ebenfalls an dieser Vernehmlassung und nahm zu sechs Punkten im Besonderen Stellung. Der MSLV war sehr erfreut darüber, dass das Gesetz am 22. Mai 2024 im Kantonsrat mit 83 zu 10 Stimmen angenommen wurde.

 

Regelt Mindestangebot

Die Projektgruppe hat am 20. August 2024 die Verordnung ausgearbeitet. Die Verordnung erklärt das Gesetz und regelt das musikalische Mindestangebot einer Musikschule, das Anerkennungsverfahren einer Musikschule, erlässt personalrechtliche Bestimmungen und umschreibt die Talentförderung mit Begabtenförderungsprogramm sowie das Beitragsverfahren. Vom 30. September bis 25. Oktober 2024 wurde ein internes Mitberichtsverfahren bei den Departementen und der begleitenden Rechtsetzung durchgeführt. Hierzu wurde auch der Vorstand des MSLV einbezogen. Das Gesetz ist seit 1.Januar in Kraft. Nun sind die Gemeinden gefordert; denn sie werden Reglemente erstellen oder bestehende Reglemente abändern müssen. Der Verband der Musikschulen des Kantons Schwyz (VMSZ) hat bereits eine fundierte Vorlage entworfen, die den Gemeinden helfen kann, das neue Reglement für ihre Gemeinde anzupassen. Ab Januar bis 1. März werden die Musikschulen ihre Gesuche zur Anerkennung einreichen.

 

Löhne und Elterntarife anpassen

Die wichtigste Neuerung des Gesetzes für die Musikschullehrpersonen sind 39 Lektionen Unterricht pro Jahr. Somit wird die Einteilungswoche wegfallen. Die Einteilung muss vor oder während der Sommerferien gemacht werden. Die Musikschullehrpersonen hoffen fest, dass auch die Stundenpläne der Volksschule den Kindern früh genug abgegeben werden. Sofern eine Musikschule die Anerkennung bekommt, können voraussichtlich auf August die Löhne und Elterntarife angepasst werden. Kursangebot koordinieren Einige Musikschulen organisieren für ihre Musiklehrpersonen weiterbildende Kurse. An anderen Musikschulen sind diese Kurse sogar obligatorisch. Der MSLV sieht seine Aufgabe darin, das Kursangebot zusammen mit dem VMSZ und den Musikschulen zu koordinieren und attraktiv zu gestalten. Daraus soll die Möglichkeit wachsen, dass die Musiklehrpersonen ihre Weiterbildung individuell wählen können. Der MSLV bietet neu an, Unkosten für Weiterbildungen, die weder vom VMSZ noch von den Musikschulen gedeckt werden bis maximal 100 Franken pro Jahr und pro Person zu übernehmen. Der MSLV macht es sich auch zur Aufgabe, die Anliegen der Musikschullehrpersonen kantonal zu bündeln und gemeinsam zu vertreten.

 

Wechsel in der Geschäftsleitung

Christoph Marty wurde als Rechnungsrevisor gewählt und nahm seine Arbeit zusammen mit Yolanda Schibli schon dieses Jahr auf. Andrea Huber gab ihr Amt als Kassiererin ab. Sie war seit der Gründung des Verbandes dabei und hat im Vorstand hervorragende Arbeit geleistet. Als neuer Kassier wurde Michele Maggiore gewählt. Marion Bolfing und Marco Dorer bleiben dem Vorstand weiterhin erhalten. Die Präsidentin Esther Rickenbach verdankte die Arbeit im Vorstand und wies darauf hin, dass diese Arbeit von den Mitgliedern sehr geschätzt wird. Neumitglieder können sich auf www. mslv-schwyz.com anmelden.

 

Höfner Volksblatt und March-Anzeiger / eing

Autor

Einsiedler Anzeiger

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Kategorie

  • Musik

Publiziert am

22.01.2025

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