Kulturförderung als Verbundaufgabe - 1

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Kulturförderung als Verbundaufgabe

Auf Einladung des Präsidenten der kantonalen Kulturkommission, Regierungsrat Walter Stählin, trafen sich die im Kanton Schwyz für Kultur verantwortlichen Behörden.

Zentrales Diskussionsthema dieses unverbindlichen Treffens war der Kulturraum-Bericht.Künftig soll zudemjährlich eine solche Diskussionsplattform für die Verbundaufgabe «Kulturförderung» stattfinden. 20 Gemeinden und fünf Bezirke folgten der Einladung von Regierungsrat Walter Stählin am 7. Juni und sandten ihre Kulturverantwortlichen nach Biberbrugg. Im Zentrum des Abends standen die Präsentation und Diskussion des Kulturraum-Berichts. Längerfristig ging es mit dieser ersten Zusammenkunft aber darum, einen regelmässigen Austausch im Bereich Kulturförderung zu etablieren, um die Vernetzung unter den für Kultur verantwortlichen Behörden zu stärken.

In der Pflicht

Der Vorsteher des Bildungsdepartements erläuterte in seiner Begrüssungsrede, dass Kulturförderung eine Verbundaufgabe sei. Gemäss Bundesverfassung seien die Kantone für den Bereich Kultur zuständig. Diese Verantwortung werde aber klar mit den Gemeinden und Bezirken geteilt, denn Kultur könne nicht von oben diktiert werden, sondern müsse von der Basis her wachsen. «Kultur trägt zur Identifizierung mit dem Wohnort, der Region bei. Kultur fördert die Begegnung und den Dialog unter der Bevölkerung und ist damit ein gutes Rezept gegen Schlafgemeinden. Deshalb müssen sich die Gemeinden und Bezirke in der Kulturförderung stärker engagieren», führte Regierungsrat Walter Stählin weiter aus.

Dezente Lösung gefragt

Dass die Gemeinden und Bezirke in der lokalen und regionalen Kulturförderung in der Pflicht stehen, spiegelt sich auch in den Ergebnissen des Berichts «Kulturräume im Kanton Schwyz» wider. So kam die auf Anregung der kantonalen Kulturkommission und im Auftrag des Amtes für Kultur verfasste Expertise beispielsweise zum Ergebnis, dass ein Kulturzentrum mit Zentrumsfunktion kaum Sinn macht, sondern dass vielmehr dezentrale Kulturraum-Lösungen gefragt sind. Damit sind aus Sicht der Regierung primär die Gemeinden und Bezirke gefordert.

Gemeinsame Verantwortung

Während für die Infrastruktur die lokalen Behörden zuständig sind, sieht der Kanton seine Rolle subsidiär ergänzend in der finanziellen Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen. An dieser bewährten Strategie der Projekt- statt Objektförderung will der Regierungsrat auch künftig festhalten, da er eine gerechte finanzielle Unterstützung unter den zu definierenden Kulturräumen als problematisch beurteilt. Auch im Kantonsrat ist dieser Grundsatz unterstützt worden.

March-Anzeiger und Höfner Volksblatt

Autor

Höfner Volksblatt & March Anzeiger

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  • Dies & Das

Publiziert am

18.06.2010

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www.schwyzkultur.ch/t5NtGh