Die Kulturschaffenden können auch von Massnahmenpaketen profitieren. Bild pixabay
Die Kulturschaffenden können auch von Massnahmenpaketen profitieren. Bild pixabay

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Unterstützung für Kulturschaffende

Hier finden Sie Informationen für Kulturinstitutionen und Kulturschaffende in Zusammenhang mit dem Coronavirus. Bund und Kanton haben Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus im Kultursektor erlassen.

Um die wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus abzufedern, hat der Bundesrat am 20.03.2020 ein umfassendes Massnahmenpaket beschlossen. Ziel der getroffenen Massnahmen ist es, die betroffenen Branchen im Bedarfsfall zu unterstützen beziehungsweise die wirtschaftlichen Folgen der behördlichen Auflagen zur Bekämpfung der weiteren Verbreitung des COVID-19 für die betroffenen Unternehmen und Arbeitnehmenden abzufedern. Die Massnahmen gelten auch für den Kultursektor und können ab sofort beansprucht werden. Sie sind auf ein halbes Jahr befristet.


Nothilfe für Kulturschaffende

Im Bereich der Soforthilfe für die Kulturschaffenden hat der Bundesrat Suisseculture Sociale als zuständige Stelle bestimmt. Suisseculture Sociale arbeitet in diesen Tagen auf Hochtouren daran, die notwendige Infrastruktur zur Bewältigung des zu erwartenden Ansturms an Gesuchen bereit zu stellen und wird auf www.suisseculturesociale.ch informieren, sobald die Struktur bereit ist, Gesuche entgegen zu nehmen.


Soforthilfe durch Stiftung von Visarte Zentralschweiz

Ist Ihre wirtschaftliche Existenz bedroht? Können Sie Rechnungen nicht bezahlen für Krankheitskosten (Arztrechnungen, Medikamente, u.a.) oder für Zusatzkosten wegen Kinderbetreuung? Beharrt der Vermieter oder die Vermieterin auf der Mietzinszahlung, trotz Corona-Krise bedingten Einkommensausfällen? Bei der «Stiftung zur Unterstützung von bildenden Künstlerinnen und Künstlern der Innerschweiz» können ab sofort Gesuche eingereicht werden:

www.visarte-zentralschweiz.ch/finanzielle-unterstuetzung


Erwerbsersatzentschädigung für Kulturschaffende

Eltern, Personen in Quarantäne, Selbständigerwerbende und freischaffende Künstlerinnen und Künstler haben Anspruch auf die Entschädigung für Erwerbsausfall. Ebenfalls wurden Massnahmen zur Entlastung von Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden getroffen. Ab sofort gelten Erleichterungen bei der Bezahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.

Informationen für Arbeitgebende und Selbständigerwerbende

Informationen für freischaffende Künstlerinnen und Künstler

FAQ vom Bundesamt für Sozialversicherungen

Zum Formular für die Entschädigung für Erwerbsausfall


Da der Server für das Herunterladen des Formulars für die Entschädigung für Erwerbsausfall mehrheitlich überlastet ist, stellen wir Ihnen das Formular als PDF zur Verfügung.

 


Kurzarbeitsentschädigung im Kultursektor

Was ist Kurzarbeit? Kurzarbeit bedeutet die durch den Arbeitgeber im Einverständnis mit den betroffenen Arbeitnehmenden angeordnete vorübergehende Reduktion der vertraglichen Arbeitszeit, wobei die arbeitsrechtliche Vertragsbeziehung aufrecht erhalten bleibt. Durch die Kurzarbeitsentschädigung wird ein anrechenbarer Arbeitsausfall angemessen entschädigt. Damit sollen Arbeitslosigkeit verhindert und Arbeitsplätze erhalten werden. Wichtig: Die Karenzfrist für die Einführung der Kurzarbeit wurde vom Bundesrat befristet auf einen Tag reduziert. Das heisst, Unternehmen haben so nur den Arbeitsausfall von einem Tag selbständig zu finanzieren, bevor ihnen die Unterstützung der Arbeitslosenversicherung zusteht.

Zentrales Element der Unterstützung durch den Kanton ist die unbürokratische und rasche Abwicklung der Kurzarbeitsentschädigung durch das Amt für Arbeit. Die Kurzarbeit soll vorübergehende Beschäftigungseinbrüche ausgleichen und die Arbeitsplätze erhalten. Die Kurzarbeitsentschädigung – welche 100% über die Arbeitslosenversicherung (ALV) finanziert wird – bietet den Arbeitgebern eine Alternative zu drohenden Entlassungen und den Arbeitnehmenden Sicherheit bezüglich ihres Arbeitsplatzes.


Für Auskünfte in Sachen Kurzarbeit und den anderen Leistungen der Arbeitslosenversicherung ist im Kanton Schwyz das Amt für Arbeit (AFA). Bitte wenden Sie sich bei Fragen an folgenden Kontakt:

Amt für Arbeit, Postfach 1181, 6431 Schwyz, Telefon 041 819 16 26 und 041 819 16 41, afa(at)sz.ch

 

Infos

Kanton Schwyz: Kurzarbeitsentschädigung

Versicherungsleistungen Kurzarbeitungsentschädigungen

Formulare für Kurzarbeitsentschädigung

Informationen Secco

 


Sonart : Gagenausfälle wegen Coronavirus dokumentieren

Hast du Gagenausfälle durch abgesagte Engagements (Konzerte, Theateraufführungen, Show, Performances, Aufträge etc.) wegen dem Coronavirus? Sonart empfiehlt allen, dies hier zu dokumentieren Datenerfassung Gagenausfälle. Das Formular soll mit möglichst  allen befreundeten Musiker*innen geteilt werden, egal ob Sonart-Mitglied oder nicht. Je mehr dokumentierte Fälle Sonart aufweisen kann, desto besser kann man aufzeigen, welche finanziellen Folgen die Entscheide von Bund und Kantonen für die Branche bedeutet. Sonart kann zum jetztigen Zeitpunkt (30.3.) nicht garantieren, dass Kompensationszahlungen erfolgen werden, steht aber in ständigem Kontakt mit den Behörden und informiert auf der seiner Website www.sonart.swiss/corona

 

Kanton Schwyz bietet Unterstützung von Kultur und Sport


Der Schwyzer Regierungsrat unterstützt gemeinnützige Organisationen aus den Bereichen Kultur und Sport, welche vom Veranstaltungsverbot besonders betroffen sind. Zu diesem Zweck stockt er den Beitrag aus dem Lotteriefonds zugunsten der Sport- und Kulturförderung um insgesamt 1 Mio. Franken auf.

Die Kantonale Kulturförderung agiert kulant

Die kantonale Kulturkommission unterstützt Kulturinstitutionen und zahlreiche Veranstaltungen wie Konzerte, Ausstellung, Lesungen usw. durch die Gewährung von finanziellen Beiträgen. Sie sind meist unverzichtbarer Bestandteil, damit die Anlässe stattfinden können. Wegen des Coronavirus müssen aktuell zahlreiche Veranstaltungen abgesagt werden. Das bringt viele Kulturschaffende in grosse Nöte. Ebenso hat dies für die Veranstalter erhebliche Kosten zur Folge. Die kantonale Kulturkommission ist bemüht, in dieser schwierigen Situation möglichst kulant zu agieren. So bleiben bei Verschiebungen die Beitragszusagen uneingeschränkt gültig, sofern das geplante Programm nicht völlig neu gestaltet wird.

Bei definitiven Absagen können die Begünstigten die Schadensumme (konkrete Aufwände, die bereits angefallen sind) der Geschäftsstelle melden. Die Kulturkommission wird danach entscheiden, ob der gesamte Betrag oder zumindest ein Anteil ausbezahlt wird. Bereits ausbezahlte Beiträge werden nicht zurückverlangt. Weitere Auskünfte sind bei der Geschäftsstelle der kantonalen Kulturkommission erhältlich: Franz-Xaver Risi, Telefon 041 819 19 48 Handy 079 636 05 10 oder E-Mail: franz-xaver.risi@sz.ch

 

Weitere Informationen

Kanton Schwyz

Bundesamt für Kultur

Bundesamt für Gesundheit

Pro Helvetia


Der Dachverband der Organisationen der professionellen Kulturschaffenden Swissculture und weitere kulturelle Dachverbände stellen zudem laufend Informationen zur Verfügung:

Dachverband der Organisationen der professionellen Kultur- und Medienschaffenden: suisseculture

Berufsverband der bildenden Künstler*innen Visarte

Berufsverband der bildenden Künstler*innen Zentralschweiz Visarte Zentralschweiz

Verein Musikschaffende Schweiz: Sonart

Verein Theaterschaffende Schweiz: tpunkt

Verband der Autorinnen und Autoren der Schweiz: A*dS

Berufsverband der Schweizer Tanzschaffenden: Danse Suisse

Autor

SchwyzKulturPlus

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Publiziert am

23.03.2020

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